Mit dem Studentenvisum sind längere Japanaufenthalte in Japan möglich. Ziel eines Japanaufenthaltes mit Studentenvisum soll ein Studium oder das Erlernen der japanischen Sprache an einer Sprachschule sein. Entgegen dem allgemeinen Glauben kann ein Studentenvisum daher auch beantragt werden, ohne dass man an einer Universität als Student eingeschrieben ist.
Neben dem Working Holiday Visum bietet das Studentenvisum eine gute Möglichkeit, um einen längeren Aufenthalt in Japan zu realisieren. Neben der Möglichkeit, bis zu mehreren Jahren in Japan zu bleiben, bietet das Studentenvisum auch die Möglichkeit, einer Tätigkeit nachzugehen und nebenbei ein wenig Geld zu verdienen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Welche Vorteile ein Studentenvisum bietet und wie man ein solches beantragt, erfährst du in diesem Artikel.
Mit einem Studentenvisum an einer japanischen Sprachschule Japanisch lernen
Wenn du in Japan Japanisch lernen möchtest und dafür einen Japanischkurs an einer Sprachschule belegen möchtest, kommt für dich möglicherweise das Studentenvisum in Frage. Trotz seines Namens ist das Studentenvisum nicht nur für Universitätsstudenten geeignet. Auch als Schüler an einer Sprachschule kannst du unter Umständen dazu berechtigt sein, ein Studentenvisum zu erhalten.
Die Regeln für ein Studentenvisum sind nicht ganz so einfach wie etwa die für ein Working Holiday Visum, grundsätzlich gilt aber: Du erhältst das Visum nur für die Zeit, in der du auch wirklich für einen Japanischkurs angemeldet bist.
Möchtest du z. B. an einer japanischen Universität einen Japanischkurs belegen, spielt die Dauer deines Japanaufenthaltes erst mal keine Rolle. Du kannst so auch ein einzelnes Semester mit dem Studentenvisum nach Japan reisen, wenn deine Universität dir die entsprechende Einschreibebestätigung, das sogenannte „Certificate of Eligibility“ (im folgenden CoE) ausstellt.
Nicht alle Sprachschulen können ein Studentenvisum sponsern
Bei Sprachschulen sieht das jedoch etwas anders aus, denn nicht alle Sprachschulen in Japan erfüllen die Voraussetzung, das entsprechende CoE auszustellen. Wenn du dich also für einen Japanischkurs an einer japanischen Sprachschule interessierst und mit einem Studentenvisum nach Japan möchtest, solltest du dich zunächst darüber informieren, ob deine Sprachschule dir beim Visumantrag helfen kann.
Unsere Partnerschule in Japan, das ISI, ist z. B. in der Lage, für einen längerfristigen Japanaufenthalt Studentenvisa auszustellen. Ab einer Aufenthaltsdauer von 1 Jahr und 3 Monate ist die Sprachschule berechtigt, ein entsprechendes CoE auszustellen, mit dem du in Deutschland ein Studentenvisum für Japan beantragen kannst.
Kürzere Aufenthalte lassen sich daher nur mit einem Working Holiday- oder Touristenvisum realisieren. Wenn du dich für einen Aufenthalt in Japan interessierst, unterstützen wir dich gerne kostenlos bei der Anmeldung bei der Sprachschule und den Formalitäten in Hinblick auf den Visumantrag.
Arbeiten in Japan
Mit einem Studentenvisum hast du außerdem den Vorteil, neben deinem Japanischkurs auch arbeiten zu dürfen. Während die Arbeitszeit mit einem Working Holiday Visum nicht beschränkt ist und genauso viel wie ein Vollzeitangestellter arbeiten darfst, ist die wöchentliche Arbeitszeit mit einem Studentenvisum auf 28 Stunden beschränkt.
Im Angesicht der Tatsache, dass du aber zum Japanischlernen dort bist und mit Lernen beschäftigt sein wirst, sollte eine Stundenzahl von 28 Stunden jedoch völlig ausreichen – schließlich sollst du deinen Japanaufenthalt ja auch noch ein bisschen genießen können.
Das Studentenvisum beantragen
Bedenke bitte auch, dass du dein Visum für Japan persönlich im japanischen Konsulat beantragen musst. Die japanische Regierung behält sich außerdem das Recht vor, Anträge in bestimmten Fällen abzulehnen – besonders dann, wenn du z. B. unvollständige Unterlagen einreichst.
Um das Risiko einer Absage zu minimieren und deinen Japanaufenthalt nicht zu gefährden, solltest du die folgenden Unterlagen möglichst lückenlos einreichen.
• Gültiger Reisepass
• Vollständig ausgefülltes Antragsformular
• Passfoto
• Das Original des Certificate of Eligibility von deiner Sprachschule in Japan
• Zusätzlich eine Kopie des Certificate of Eligibility
Wenn du alle oben aufgeführten Unterlagen lückenlos einreichst, sollte deinem Japanaufenthalt nichts weiter im Weg stehen. Wenn du dir bei bestimmten Punkten unsicher bist oder Fragen zu deinen Plänen hast, kannst du uns gerne auch jederzeit kostenlos kontaktieren.